Einspruch zur Strafverhängung "wegen verspäteter Abmeldung (PMU)" in Höhe von je 300 € an alle Nichtstarter vom 26.2.

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    • Einspruch zur Strafverhängung "wegen verspäteter Abmeldung (PMU)" in Höhe von je 300 € an alle Nichtstarter vom 26.2.

      Einspruch zur Strafverhängung "wegen verspäteter Abmeldung (PMU)" in Höhe von je 300 € an alle Nichtstarter vom 26.2.
      Mehrere auswärtige Trainer waren bereits nach 7 Uhr früh in der Krieau zur Bahnbesichtigung.
      Abgesehen von der Härte der Bahn war vor allem die Tribünenseite unter der dünnen Sandschicht vereist, was einen Start der Pferde durch verantwortungsbewusste Trainer,
      teils auch nach Besprechung mit einigen Besitzern, unmöglich machte.
      Um ca. 9 Uhr haben die Trainer Fischer/Brandstätter, Krenmayr, Lichtenwörther, Schwarzlmüller und Strandquist beim Generalsekretär Pfeiffer vorgesprochen und die Abmeldung all ihrer Pferde angekündigt.
      Seitdem der starke Frost für den Renntag bekannt war haben verschiedene Trainer und Funktionäre bei Verantwortlichen des WTV interveniert, die Bahn wurde jedoch übers Wochenende nicht dementsprechend bearbeitet. Der WTV-Präsident hat selbst zugegeben, dass am Wochenende keine Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
      Aufgrund dieses Versäumnisses des WTV und aufgrund der fachmännischen Einschätzung durch eine Vielzahl an relevanten Trainern, dass die Bahn als verantwortungsvoller Betreuer von Traberpferden nicht gefahrlos zu befahren ist, kann kein schuldhaftes Verhalten an die Besitzer durch Verhängung eines Reugeldes von je 300 € überwälzt werden.
      Da mehr als die Hälfte der Starter abgemeldet worden ist handelt es sich nicht um die Fehleinschätzung Einzelner !
      Außerdem sind Rennen auf einer solchen Bahn unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten problematisch.
      Und es ist nicht fair Besitzern ein Reugeld aufzuerlegen, die großteils an der Situation/Entscheidung keinen Anteil hatten.
      Der Besitzerclub verlangt daher die Aufhebung all dieser Strafgebühren.
      Dem Club und auch allen Trainern ist die Problematik gegenüber der PMU voll bewusst.
      Es tut allen leid, dass es zu dieser Situation gekommen ist.
      Jeder versucht seinen Job nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
      Drohungen und gerichtliches Vorgehen in einer ohnehin für den Trabrennsport schwierigen Zeit machen daher keinen Sinn.
      Mit freundlichen Grüßen
      Walter Bauer (Präsident) Karl Kneusel und Peter Ruiner (Vizepräsidenten)


      Firstgerecht! :) :) :)
    • Kein Wort,

      dass es das 100% ige Verschulden des WTV ist, dass es zu dieser Situation gekommen ist, ist halt auch schlecht!

      dass es sich bei Pferdebesitzer noch um Kunden des WTV handelt!

      dass es sogar die Pflicht der Trainer Pferde vor Verletzungen zu schützen ist, wenn es der WTV nicht tut!


      Falsch ist, das es allen Leid tut!


      Was wenn der DT eure Bitte nicht übernimmt und wie bei der APA reagiert! Sollen dann alle zahlen?


      Kein Wort von der Nenngeldrückerstattung! Sowie die Erstattung der angefallenen Kosten (Transport etc.)


      Alles samt wieder ein Kniefall vorm Alleinherrscher!

      LG

      Werner Krenek

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()

    • herbacek schrieb:

      Gibt es schon eine Reaktion des WTV auf das Schreiben des Clubs?
      Offiziell gibt es die Strafen noch und die Einspruchsfrist endet bald!
      MfG
      RH

      Nein, das war nur ein Liebesbrief, wie bereits auch Herr Peter Ruiner und Herrn Walter Bauer mitgeteilt!


      Die Reaktion des WTV bzw. des Präsidenten des WTV passt in die Reihe des bisher dagewesen! Nullreaktion

      Bei der "Vorsprechung einiger Betroffenen am Sonntag wurde "geäußert man werde in den nächsten Tagen nachdenken! Abspeisung vom Feinst!

      Ein rein taktischer Schachzug von Dr. Truzla (Donald Trump), weil natürlich heute Montag 10:00 Uhr ein Meilenstein sein sollte!

      Durch die Hinhaltetaktik vom WTV entsteht nun die Situation, dass die Trainer gezwungen wurden zu nennen, weil kein offizielle Stellungnahme des WTV bis dato abgegeben wurde.

      Es wird augenscheinlich seitens des WTV,s versucht die Einspruchsfrist von 14 Tagen ab dem 26.2.2018 verstreichen zu lassen!

      Um die Rückforderung der Strafe 300(80) Euro plus Nenngeld plus sonstiger Aufwendungen einzuklagen zu können, muss spätestens bis 12.3.2018 selbst jeder Betroffene schriftlich Einspruch erheben, sonst war es das! Hierzu nochmals erwähnt, der Liebesbrief vom Besitzer und Züchterverband ist kein rechtsgültiger Einspruch!

      Der klassische Weg des WTV einigen, Besitzern,welche sich "aufregen", die Strafen zu reduzieren oder zu streichen, wird in diesem Fall nur den dümmsten gefallen, welche eine
      Spende an den WTV tätigen wollen (Spenden in diesem Fall nicht steuerlich absetzbar, der WTV ist kein gemeinnütziger Verein, wie die Caritas!)


      Dies wird ja schon in der zweiten Instanz bei Dopingfällen ohne jeder Begründung praktiziert!


      Lustig ist, das Donald noch immer nicht verstanden hat, wer seine Kunden sind!


      Gerne können sich Besitzer zwecks Hilfestellung bei mir melden, da auch ein offensichtliches der legitimierten Interessenvertretung Besitzer und Züchter vorliegt!




      Donald, da hast Du Dir ein schönes Eigentor geschlossen :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

      LG

      Werner Krenek