1) Damit würde im Klagsfall wahrscheinlich vom Gericht wegen Geringfügigkeit abgewiesen!
2) Ein Schuldeingeständnis ist das seitens des WTV nicht!
3) Die Kosten würden noch immer 100 Strafe plus Nenngeld plus Bahnbenützung usw dem Besitzer umgehängt!
4) Wieso soll ein Besitzer eine Strafe bezahlen, nur weil er sich nötigen lassen muss?
5) Wahrscheinlich als Aufwandsentschädigung!
Einige Besitzer ist dies zu wenig und die anderen darf man gratulieren, wenn Sie dieses Angebot annehmen!!
Donald 300 plus Nenngeld! Samt Entschuldigung für die Versäumnisse des WTVs(persönlich!)
2) Ein Schuldeingeständnis ist das seitens des WTV nicht!
3) Die Kosten würden noch immer 100 Strafe plus Nenngeld plus Bahnbenützung usw dem Besitzer umgehängt!
4) Wieso soll ein Besitzer eine Strafe bezahlen, nur weil er sich nötigen lassen muss?
5) Wahrscheinlich als Aufwandsentschädigung!
Einige Besitzer ist dies zu wenig und die anderen darf man gratulieren, wenn Sie dieses Angebot annehmen!!
Donald 300 plus Nenngeld! Samt Entschuldigung für die Versäumnisse des WTVs(persönlich!)
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