Wenn ich eine entsprechende Position im ö. Trabrennsport hätte, würde ich folgenden Antrag an die Zentrale für Traberzucht und -Rennen in Österreich stellen: Änderung des ÖTR im §83, Absatz 3a: Herausnahme der beiden Begriffe "unrein" und "usw."
Damit kann reglementmäßig kein Pferd mehr im Rennen wegen unreiner Gangart disqualifiziert werden.
Trifft es zu, ein Pferd wegen "unreiner Gangart" (nicht gemeint sind Paßgang oder Dreischlag) zu disqualifizieren, soll das nicht im Rennen geschehen, sondern durch die Rennleitung/Bahnrichter sofort nach dem Rennen für den Rennbericht vermerkt zu werden, dass das/die betreffende(n) Pferd(e) zwei Wochen [auch drei oder vier] Startverbot erhält/erhalten und spätestens am Ende dieser Frist in einem Probelauf (zur Kontrolle) vorgestellt werden soll(en). Siehe auch den Vorschlag von @grimaldi/F. Schuster am 14.3.2018 im Thread "WTV/Renntag 11.03.2018 6. Rennen".
Sky/Gottfried R.
Damit kann reglementmäßig kein Pferd mehr im Rennen wegen unreiner Gangart disqualifiziert werden.
Trifft es zu, ein Pferd wegen "unreiner Gangart" (nicht gemeint sind Paßgang oder Dreischlag) zu disqualifizieren, soll das nicht im Rennen geschehen, sondern durch die Rennleitung/Bahnrichter sofort nach dem Rennen für den Rennbericht vermerkt zu werden, dass das/die betreffende(n) Pferd(e) zwei Wochen [auch drei oder vier] Startverbot erhält/erhalten und spätestens am Ende dieser Frist in einem Probelauf (zur Kontrolle) vorgestellt werden soll(en). Siehe auch den Vorschlag von @grimaldi/F. Schuster am 14.3.2018 im Thread "WTV/Renntag 11.03.2018 6. Rennen".
Sky/Gottfried R.