Doping BOOGIE PAT

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    • Doping BOOGIE PAT

      Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 30.01.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 08.04.2018 nach Einspruch von Trainer Peter Schwarzlmüller vom 15.02.2018 in der Dopingangelegenheit "BOOGIE PAT" folgende
      BESCHLÜSSE
      gefasst:
      1. Das Pferd "BOOGIE PAT" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 611, Prix Jean-Pierre Vidal - PMU Premium Race - gelaufen in Wien-Krieau am 10.12.2018 (RP 1. Platz - € 1.560,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "BOOGIE PAT" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.01.2018 bis einschließlich 17.02.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer Peter Schwarzlmüller erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 29.01.2018 bis einschließlich 04.02.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Trainer Peter Schwarzlmüller wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 19.02.2018 bis einschließlich 11.03.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 2.000,-- (zweitausend) bestraft, wovon EUR 1.500 unbedingt + EUR 500, deren Vollzug auf eine Probezeit von 12 Monaten bedingt nachgesehen wird.
      5. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Peter Schwarzlmüller bis 30.09.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
      6. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr Peter Schwarzlmüller.
      7. Weiter wird das Pferd „BOOGIE PAT“ in folgendem Rennen disqualifiziert:
      Rennen Nr. 618 18.12.2017 Krieau RP 1. Platz - € 1.780,--
    • zum Vergleich!

      Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer sowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner, und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 12.08.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 23.11.2016 nach Einspruch des Trainers Harald Sykora vom 25.10.2016 per 7.12.2016 in der Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES" folgende
      BESCHLÜSSE
      gefasst:
      1. Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 207, Tour Trotteur Francais – Preis von der Rustenschacherallee- gelaufen in Wien-Krieau am 8.5.2016 (RP 1. Platz - € 1.160,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.7.2016 bis einschließlich 17.8.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer H. Sykora erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 25.72016 bis einschließlich 31.7.2016 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Trainer H. Sykora wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 01.11.2016 bis einschließlich 15.11.2016 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 800,-- (ahcthundert) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn H. Sykora bis 01.07.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
      5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham (GB) trägt Herr Harald Sykora.
      6. Die Auswertung der Kosten der B-Probe LCH zu Verrieres (FR) trägt Herr Dr. Peter Truzla.
      7. Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr Harald Sykora
      8. Weiter wird das Pferd „VERDICT DE CRENNES in folgendem Rennen disqualifiziert.
      Rennen Nr. 249 26.5.2016 Edelhof 6. Platz € 50,--