Fabrice Souloy bleibt vorerst ohne Trainerlizenz

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    • Fabrice Souloy bleibt vorerst ohne Trainerlizenz

      • Fabrice Souloy ist es weiterhin verboten, Pferde zu trainieren. Er hatte nach Ablauf seiner einjährigen Sperre in Frankreich eine Trainerlizenz beantragt, um wieder zu trainieren zu können, nachdem er wegen Doping eines Pferdes suspendiert worden war. Fabrice Souloy hatte das Gericht in einem Eilverfahren angerufen und vorgetragen, dass das Trainingsverbot die finanzielle Gesundheit des von ihm mitverwalteten Unternehmens gefährde. Der Antrag wurde am Donnerstag, dem 31. Mai 2018, im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens gestellt und die Aussetzung der SECF Entscheidung, die Lizenz zu verweigern, wurde beim Verwaltungsgericht von Caen beantragt. Das Verwaltungsgericht von Caen hat einen Antrag auf Einstweilige Anordnung, am 1. Juni erörtert, die Vorträge zur Kenntnis genommen und am Montag, den 4. Juni 2018, den Antrag abgelehnt.
        Fabrice Souloy hatte eine Sperre In Frankreich vom 2. Januar 2017 bis zum 2. Januar 2018. In dieser Zeit war es ihm verboten, Pferde zu trainieren und Rennbahnen im Arbeitsbereich zu betreten. Nachdem er diese Strafe verbüßt hatte, bat Fabrice Souloy die SECF, das Recht zu erhalten, wieder zu trainieren. Die SECF als zuständige Aufsichtsorganisation lehnte das ab und berief sich auf eine negative Stellungnahme des Innenministeriums, das geltend machte, dass charakterliche Mängel nicht ausgeräumt worden seien. Zudem seien ihm anvertraute Pferde in Norwegen und Schweden positiv auf Kobalt, eine verbotene Substanz seit Juli 2017, getestet worden. Der Verstoß wird als Blutdoping gewertet.
        Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass es keine hinreichend ernste oder unmittelbare Hinweise auf eine Gefährdung der persönliche Situation von Fabrice Souloy oder auf die finanzielle Situation und die Dauerhaftigkeit des Unternehmens, dessen Co-Manager er ist, gäbe. Jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Damit entfalle die Eilbedürftigkeit.
        Ob und wann in der Hauptsache entschieden wird ist noch nicht bekannt. Das Gericht hatte im Eilverfahren nicht zu prüfen, ob die Verweigerung der Lizenz rechtens ist und aufrechterhalten werden kann. Es ging hier lediglich um die behaupteten Folgen in persönlicher Hinsicht und um die Gefährdung des Unternehmens. Da dieses aber durchaus erfolgreich ist, konnte der Eilantrag keinen Erfolg haben.
        Dies hat mit dem eigentlichen Urteil in der Hauptsache nichts zu tun. Dort wird zu prüfen sein, ob das Innenministerium mit seinen Einwänden richtig liegt, oder ob der Grundsatz gilt, dass mit Verbüßung einer Strafe die Rechtsfolgen entfallen. Den Rechtsgrundsatz: wenn eine ausländische Sportbehörde ein Urteil fällt, hat es Auswirkungen auch im Inland, gibt es nicht, jedenfalls nicht rechtsverbindlich. Solange die UET es nicht schafft, verbindliche Europarichtlinien auf Gegenseitigkeit zu verabschieden, wird sich im Trabrennsportbereich auch nichts ändern. Das Urteil wird also wichtige Hinweise darauf geben, ob die SECF berechtigt sein könnte, die Sperre unter Berufung auf ausländische Urteile, auszuweiten. Nach aktueller Rechtslage ist die Antwort nein. Das ist auch der Grund, warum die SECF sich nicht darauf beruft, sondern ausdrücklich verlautbaren lässt, dass das Innenministerium, die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert. Bei der Sachlage könne sie keine Lizenz genehmigen.
        Entschieden ist in der Sache also immer noch nichts. Nur der Zeitrahmen verschiebt sich.


        Quelle:trab-inside.de/


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