VERLAUTBARUNG DES BTV ZUM DOPINGFALL „VRAI LORD“

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    • VERLAUTBARUNG DES BTV ZUM DOPINGFALL „VRAI LORD“

      Beim Pferd "Vrai Lord" (Besitzer: Stall Antonshof/ Trainer: Gerhard Mayr) wurde nach seinem Sieg in Baden am 11. 9. 2018 im X. Rennen eine Dopingprobe abgenommen, die bei der Auswertung im Labor LGC/ Fortham ein positives Ergebnis erbrachte (Substanz: Naproxen).

      Besitzer und Trainer wurden informiert und hatten bis Montag, 22.10.2018 (24:00), die Möglichkeit eine Auswertung der B-Probe zu beantragen und haben diese nun auch in Anspruch genommen.

      Somit erhält das Pferd, aufgrund des offenen Verfahrens, bis auf weiteres Startverbot.
    • Verlautbarung des Badener Trabrenvereins
      Offener Dopingfall "Vrai Lord"


      Die beantragte Auswertung der B-Probe im Labor LCH Verrieres le Buisson / Frankreich bestätigte das Ergebnis der A-Probe.
      Damit treten folgende verschuldensunabhängige Strafautomatiken in Kraft:
      Pferd Vrai Lord: Startverbot vom 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 in allen UET-Ländern

      Trainer Gerhard Mayr: Fahrverbot vom 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern
      Die Rennleitung des BTV unter dem Vorsitz von Harald Tschürtz wird den Dopingfall in den nächsten Wochen verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.
    • Verlautbarung des BTV
      Betreff: Dopingangelegenheit "VRAI LORD"


      Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Dr. Isabella Copar in der Dopingangelegenheit "VRAI LORD" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 17.12.2018 folgende BESCHLÜSSE gefasst:

      ACHTUNG: gegen das Urteil der 1. Instanz hat Trainer G. Mayr die Möglichkeit bei der Zentrale Berufung einzulegen, für das ausgesprochene Fahrverbot ab 02.01.2019 gibt es allerdings keine aufschiebende Wirkung!

      1. Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer G. Mayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Trainer G. Mayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 02.01.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (Viertausend) bestraft. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn G. Mayr
      bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und
      Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
      5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr G. Mayr.
      6. Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr G. Mayr.
      7. Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert.
      Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3.Platz - € 180,-
      Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10.Platz - € 80,-
      8. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Badener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen
      unaufgefordert zu retournieren.

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    • Verlautbarung des Badener Trabrennvereins zum "Fall Vrai Lord"
      Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid in der Dopingangelegenheit "VRAI LORD" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 10.02.2019 folgende BESCHLÜSSE gefasst: (ACHTUNG) Gegen das Urteil der 1. Instanz hat Trainer Gerhard Mayr die Möglichkeit bei der Zentrale Berufung einzulegen, gegen das Fahrverbot ab 18. Februar 2019 gibt es allerdings keine aufschiebende Wirkung!


      1. Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot von 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000, -- (Viertausend) bestraft. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
      5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Gerhard Mayr.
      6. Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr Gerhard Mayr.
      7. Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert.
      Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3. Platz - € 180,-
      Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10. Platz - € 80,-
      8. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Badener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.
    • Wenigstens nicht erst am Dienstag veröffentlicht!

      Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die 2te Instanz also die Zentrale korrigierend eingreift!



      An den

      Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid

      Bis 30.4 kann ja nicht wirklich der ernst sein!

      Zuerst lassen Sie sich bloßstellen und dann verkürzen praktisch das Fahrverbot!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()