Unreine Gangart

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    • Unreine Gangart

      Schon im Vorjahr habe ich im Thread „Zentrale“ den Vorschlag gebracht:

      Sky schrieb:

      Wenn ich eine entsprechende Position im ö. Trabrennsport hätte, würde ich folgenden Antrag an die Zentrale für Traberzucht und -Rennen in Österreich stellen: Änderung des ÖTR im §83, Absatz 3a: Herausnahme der beiden Begriffe "unrein" und "usw."

      Damit kann reglementmäßig kein Pferd mehr im Rennen wegen unreiner Gangart disqualifiziert werden.

      Trifft es zu, ein Pferd wegen "unreiner Gangart" (nicht gemeint sind Paßgang oder Dreischlag) zu disqualifizieren, soll das nicht im Rennen geschehen, sondern durch die Rennleitung/Bahnrichter sofort nach dem Rennen für den Rennbericht vermerkt zu werden, dass das/die betreffende(n) Pferd(e) zwei Wochen [auch drei oder vier] Startverbot erhält/erhalten und spätestens am Ende dieser Frist in einem Probelauf (zur Kontrolle) vorgestellt werden soll(en). Siehe auch den Vorschlag von @grimaldi/F. Schuster am 14.3.2018 im Thread "WTV/Renntag 11.03.2018 6. Rennen".
      Sky/Gottfried R.
      Es braucht nur EINE PERSON, die den Vorschlag offiziell an die Zentrale stellt, damit wäre das Problem kurzfristig zu lösen! Mutige voran!
    • Sky schrieb:

      Schon im Vorjahr habe ich im Thread „Zentrale“ den Vorschlag gebracht:

      Sky schrieb:

      Wenn ich eine entsprechende Position im ö. Trabrennsport hätte, würde ich folgenden Antrag an die Zentrale für Traberzucht und -Rennen in Österreich stellen: Änderung des ÖTR im §83, Absatz 3a: Herausnahme der beiden Begriffe "unrein" und "usw."

      Damit kann reglementmäßig kein Pferd mehr im Rennen wegen unreiner Gangart disqualifiziert werden.

      Trifft es zu, ein Pferd wegen "unreiner Gangart" (nicht gemeint sind Paßgang oder Dreischlag) zu disqualifizieren, soll das nicht im Rennen geschehen, sondern durch die Rennleitung/Bahnrichter sofort nach dem Rennen für den Rennbericht vermerkt zu werden, dass das/die betreffende(n) Pferd(e) zwei Wochen [auch drei oder vier] Startverbot erhält/erhalten und spätestens am Ende dieser Frist in einem Probelauf (zur Kontrolle) vorgestellt werden soll(en). Siehe auch den Vorschlag von @grimaldi/F. Schuster am 14.3.2018 im Thread "WTV/Renntag 11.03.2018 6. Rennen".
      Sky/Gottfried R.
      Es braucht nur EINE PERSON, die den Vorschlag offiziell an die Zentrale stellt, damit wäre das Problem kurzfristig zu lösen! Mutige voran!
      Trabertrainerobmann?

      Züchter und Besitzer Verein?
    • Sky schrieb:

      Ein MITGLIED eines Vereines, das einen Antrag an die Zentrale stellen kann. Ich selbst komme da nicht in Frage.
      Werde dran bleiben, aber leider habens wir mit einen Zentralepräsidenten zu tun, der einfach keine Eigeninitiative macht und gleichzeitig eine Prinzessin ist!

      Vieles wäre einfacher, wenn er den Sessel raeumt, zumindest in der Zentrale!

      Es ist halt schwer, wenn einer alle Ämterln bereits hat oder kontrolliert, dann noch einen Antrag zu stellen! Er hat sich es schon gut gerichtet!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()

    • Zufällig fand ich auf der Schweden-Travsport-Seite den Wortlaut aus dem Schwedischen Trabrenn-Reglement 2017 auch in deutscher Sprache. Ich zitiere vollinhaltlich:

      Unerlaubte Gangarten. Unerlaubte Gangarten sind Galopp und Passgang. Gespanne werden disqualifiziert, wenn das Pferd:

      * mehr als zwei Mal galoppiert
      * während der ersten halben Runde des Rennens mehr als 150 m galoppiert
      * während dem Rest des Rennens mehr als 100 m galoppiert
      * während der letzten 100 m galoppiert
      * durch den Galopp einen Vorteil erlangt.
      Bei Galopp oder Passgang im Feld muss das Pferd unverzüglich nach außen gesteuert und außerhalb des Feldes auspariert werden. Es darf nicht ins Geläufinnere und niemals über die Innenmarkierung des Geläufs gesteuert werden.
      Unreine Gangart. Der Trab muss rein sein. Ein Pferd, das unrein trabt, kann mit einem Start- und Anmeldeverbot belegt werden. Unreine Gangart ist kein Grund für Disqualifikation.


      Privat muss ich sagen, dass mir der letzten Satz sehr gut gefällt!

      Mein Vorschlag zur Änderung des ÖTR lief und läuft noch immer dahin, in Österreich den Paragraph 83, Absatz 3a, zu ändern. Mit der wesentlichen Ergänzung, dass das betreffende Pferd nach einer festzusetzenden Frist der Rennleitung in einem Probelauf vorzustellen ist.
    • Wäre auch für die Spieler transparent! Und für die Besitzer eine gewisse Sicherheit! Und für die Pferde ist die tierärztliche Vorstellung bei einem Rennbahntierarzt ein "muß"! Sie werden dadurch wesentlich früher einem Tierarzt gezeigt!
      Sky und ich schreiben deswegen schon jahrelang ins Forum, aber bisher leider noch keine Reaktion! Eine Änderung bzw. eine Angleichung an das schwedische Reglement wäre wünschenswert!
    • Im italienischen und im französischen Reglement könnte es ähnlich sein. Letzteres scheint nicht eindeutig, das Publikum leidet unter den „Enquete“-Entscheidungen und Disqualifikationen.
      Noch ungelöster und ärger (ärgerlicher) ist es in Deutschland, wo zB in jüngster Zeit ZWEI SIEGER nachträglich disqualifiziert wurden. Einer war schon im „Winner Circle“.

      Das Problem ist eventuell Europaweit. Zentrale-Präsident Dr. Truzla meinte dazu, Österreich könnte keinen Alleingang machen. Hat etwas für sich, aber zumindest hat Schweden den Alleingang (?) vollzogen - zur besseren Zufriedenheit des Publikums, der Wetter/Spieler!

      Dr. Truzla ist ja auch - wie ich vermute - aktiv in der UET. Dann ist es an der Zeit, dort an einer Vereinheitlichung der Reglemente zu arbeiten!