Dopingangelegenheit frei LORD - Neu!
Zuerst ist die erste Instanz nicht in der Lage ein ordnungsgemäßes Urteil zu "fällen".
Die Folge war, die unbedingte Zurückweisung von der zweiten Instanz an die Erste, also wieder zu den Ahnungslosen!
Und jetzt der nächste Skandal!
Um für den Renntag 12.5 Mai in Baden die Startberechtigung sicherzustellen, wurde die Strafe nun verkürzt!
Die Sperre der Renntage(Jänner), welche bereits bestätigt wurden, wird nicht angehängt!
Man fragt sich nur, ob die 1.Instanz beim Ersturteil überhaupt eine eigene Meinung hatte!!
Fazit: G. Mayr kann ab 1.Mai wieder ganz normal fahren! 2 Dopingfälle in einen Jahr 2 Monate!
4. Trainer G. Mayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 02.01.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (Viertausend) bestraft.
Somit ergibt sich jetzt eine Fahrverbotsverkürzung von min 3 Renntagen, aus meiner Sicht um am 12.5 die Startmöglichkeit herzustellen!
(in eigener Sache!)!
(Die Ausfertigung und die Veröffentlichung folgt, man wird lesen, wie dieses nächste Kasperltheater begründet wird!)
Folge: absolut unglaubwürdige Doping - Bekämpfung in Baden, vielleicht gibt's Geschenke, weil es das Dr. Truzla Geburtstagsrennen war!
PS Doping hat im Pferdesport nichts verloren und muss geahndet werden, aber nicht wie falsch parken!
Gratulieren darf sich die erste Instanz in Baden auf jeden Fall selber! Bin gespannt wer da drinnen war und ob Befangenheit nachgewiesen werden kann!
Zuerst ist die erste Instanz nicht in der Lage ein ordnungsgemäßes Urteil zu "fällen".
Die Folge war, die unbedingte Zurückweisung von der zweiten Instanz an die Erste, also wieder zu den Ahnungslosen!
Und jetzt der nächste Skandal!
Um für den Renntag 12.5 Mai in Baden die Startberechtigung sicherzustellen, wurde die Strafe nun verkürzt!
Die Sperre der Renntage(Jänner), welche bereits bestätigt wurden, wird nicht angehängt!
Man fragt sich nur, ob die 1.Instanz beim Ersturteil überhaupt eine eigene Meinung hatte!!
Fazit: G. Mayr kann ab 1.Mai wieder ganz normal fahren! 2 Dopingfälle in einen Jahr 2 Monate!
4. Trainer G. Mayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 02.01.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (Viertausend) bestraft.
Somit ergibt sich jetzt eine Fahrverbotsverkürzung von min 3 Renntagen, aus meiner Sicht um am 12.5 die Startmöglichkeit herzustellen!
(in eigener Sache!)!
(Die Ausfertigung und die Veröffentlichung folgt, man wird lesen, wie dieses nächste Kasperltheater begründet wird!)
Folge: absolut unglaubwürdige Doping - Bekämpfung in Baden, vielleicht gibt's Geschenke, weil es das Dr. Truzla Geburtstagsrennen war!
PS Doping hat im Pferdesport nichts verloren und muss geahndet werden, aber nicht wie falsch parken!
Gratulieren darf sich die erste Instanz in Baden auf jeden Fall selber! Bin gespannt wer da drinnen war und ob Befangenheit nachgewiesen werden kann!
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