Fragen die schwer zu beantworten sind:
1) Warum wurde das zweite Ersturteil nicht vom BTV bzw. der Kommission bis dato nicht veröffentlich?
Damit am Montag in Wien der Nennungsschluss abgewartet werden kann!? Und somit eine indirekte Fahrverbotsverkürzung Zustande kommt!
2) Wird die zweite Instanz den "Mum" haben das Fahrverbot auf eine angemessen Zeitraum auszuweiten und die weiter Fehlleistung der ersten Instanz vom BTV korrigieren?
Vermutlich nicht, weil ja in Wien auch zwei Renntage in diesen Zeitraum reinfallen würden!
Wenn schuldig verurteit sind 2 Monate beim 2 Dopingfall zu wenig, wieso bekommt dann G.Krenmayr gar 12 Monate?
3) Hat der Vorstand des BTV tatsächlich nichts mit der zweiten Urteilsfindung zu tun und ist das alleine der Kommission zuzuschreiben?
4) Ist die Abhandlung von Dopingfällen in dieser Art und Weise überhaupt noch zeitgemäß?
5) Wieso werden diese Verfahren generell nicht ausgelagert und warum wird vermutlich auch weiter gepfuscht?
Auch die direkt und indirekt Betroffenen haben ein Recht auf eine ordentliche Abwicklung!
1) Warum wurde das zweite Ersturteil nicht vom BTV bzw. der Kommission bis dato nicht veröffentlich?
Damit am Montag in Wien der Nennungsschluss abgewartet werden kann!? Und somit eine indirekte Fahrverbotsverkürzung Zustande kommt!
2) Wird die zweite Instanz den "Mum" haben das Fahrverbot auf eine angemessen Zeitraum auszuweiten und die weiter Fehlleistung der ersten Instanz vom BTV korrigieren?
Vermutlich nicht, weil ja in Wien auch zwei Renntage in diesen Zeitraum reinfallen würden!
Wenn schuldig verurteit sind 2 Monate beim 2 Dopingfall zu wenig, wieso bekommt dann G.Krenmayr gar 12 Monate?
3) Hat der Vorstand des BTV tatsächlich nichts mit der zweiten Urteilsfindung zu tun und ist das alleine der Kommission zuzuschreiben?
4) Ist die Abhandlung von Dopingfällen in dieser Art und Weise überhaupt noch zeitgemäß?
5) Wieso werden diese Verfahren generell nicht ausgelagert und warum wird vermutlich auch weiter gepfuscht?
Auch die direkt und indirekt Betroffenen haben ein Recht auf eine ordentliche Abwicklung!
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