Berufungsentscheidung im Dopingfall "CS Fire"

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    • Berufungsentscheidung im Dopingfall "CS Fire"

      Die Berufungskommission der Zentrale hat in ihrer Sitzung vom 25.08.2010 die über Trainer Franz Konlechner im Dopingfall "CS Fire" von der Rennleitung des WTV verhängte Strafe wie folgt abgeändert:

      Fahrverbot vom 30.08.2010 bis einschließlich 05.09.2010 im gesamten UET-Raum und Geldstrafe in Höhe von EUR 2.000,--

      Der Rest des angefochtenen Beschlusses bleibt unverändert aufrecht.

      Dr. Peter Truzla
      Vorsitzender
    • berufungsentscheidung CS Fire

      sg.dr.truzla!

      sie agieren im forum bisher als informatíves ,modernes und den neuen medien gerechtes bindeglied .diese information (vielleicht interpretiere ich sie auch aus unkenntnis falsch)ist mehr als dürftig und wird der einschätzung ,die ich von ihnen habe in keiner weise gerecht.ein witzurteil
      ohne begründung uns um die ohren zu hauen wird ihren ruf als korrekter sachlicher informant nicht gerecht.schade !
      ergänzung 16uhr 30:
      habe versucht mich auf der doch sehr umfangreichen homepage der zentrale betreff dieses urteils zu informieren ,konnte leider nichts finden.da sie sich auf ihrer homepage ja sicher besser als ich auskennen, dr. truzla ,ersuche ich sie uns ein paar infos zukommen zu lassen ,das wir die urteilsbegründung des falles CS fire finden. ein beschluss ,dieser grössenordnung wird ja jetzt und auch in zukunft sicher auf ihrer seite zu finden sein.besten dank!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von dematte ()

    • Peter Truzla schrieb:

      Die Berufungskommission der Zentrale hat in ihrer Sitzung vom 25.08.2010 die über Trainer Franz Konlechner im Dopingfall "CS Fire" von der Rennleitung des WTV verhängte Strafe wie folgt abgeändert:

      Fahrverbot vom 30.08.2010 bis einschließlich 05.09.2010 im gesamten UET-Raum und Geldstrafe in Höhe von EUR 2.000,--

      Der Rest des angefochtenen Beschlusses bleibt unverändert aufrecht.

      Dr. Peter Truzla
      Vorsitzender

      Sehr geehrter Herr Dr. Truzla!

      Nun die Geldstrafe wurde von 5.000 auf 2.000 reduziert. Das Fahrverbot von vier auf eine Woche. Der Rest des angefochtenen Beschlusses? Den weiß eigentlich niemand - ich gehe davon aus dass es sich um die Disqualifikation und den Preisverlust handelt. Wäre ja noch schöner wenn man gegen das auch berufen kann.
      Trotzdem, ich verstehe die reduzierung der Geldstrafe - doch das Fahrverbot von einem Renntag? Da sollte man vorsichtig sein - ist doch der nächte Schnupfen oder Husten eines Pferdes vorprogrammiert.
      Außerdem wäre eine umfangreich- erklärende Veröffentlichung wünschenswert ?(
    • auch wenn es 2 wochen sind ist es eine traurige geschichte! so wird sich doping in österreich nie aufhören!

      wenn man heute 2 woche nur bekommt und eine geldstrafe dann ok das kann einmal ein trainer aufnehmen das risiko1

      aber bei 4-6 wochen denkt er dann schau genauer nach wenn er seine existenz nicht gefährden mag!

      lg patrick
    • Vorerst vielen Dank für die ausführliche Information! :thumbup:
      Ich halte die Strafe für durchaus angemessen und ausreichend. Soviel ich weiss handelt es sich bei F.K. um einen "Erstlingstäter", und wenn man weiss wie teuer die Proben in Newmarket sind, weiss man auch, dass es eine sehr teure und schmerzhafte Strafe ist.
      Ein wenig geschockt bin ich von der Tatsache, dass der von mir sehr geschätzte Hr. Dr. Sterrer in den Fall verwickelt ist...nie hätte ich das gedacht...

      Für mich ist der Fall somit abgehakt und das was er in Wirklichkeit auch ist, nähmlich ein winziges Detail in der unendlichen Geschichte des Pferderennsports!

      Alles Gute Franz

      Penzinger