Truzla durch handheben auf weitere 3 Jahr bestätigt!
Warum?
Weil es keiner der Präsidenten und Vizepräsidenten der anderen Trabrennvereine bzw. Wahlberechtigten machen wollte!
Gratulation an den Diktator!
Leitung
Die Leitung der Zentrale setzt sich aus den Vertretern der Mitglieder gemäß § 4 zusammen.
Die Wahl der Vertreter erfolgt aufgrund eines Vorschlages der jeweiligen Vereine und orientiert sich an den Stimmrechten in der Hauptversammlung (§ 19) nach folgendem Schlüssel:
a) Vereine mit 120 Stimmen in der Hauptversammlung: 4 Vertreter mit je 3 Stimmen, (WTV)
b) Vereine mit 60 Stimmen in der Hauptversammlung: 2 Vertreter mit je 3 Stimmen, (ARCO und BADEN,WELS)
c) Vereine mit 20 Stimmen in der Hauptversammlung: 1 Vertreter mit 2 Stimmen,
d) Vereine mit 10 Stimmen in der Hauptversammlung: 1 Vertreter mit 1 Stimme
Die Anzahl der Stimmrechte eines Mitgliedsvereines in allen Hauptversammlungen richtet sich nach der Bedeutung des Vereines für den gesamten österreichischen Trabrennsport und die österreichische Traberzucht und wird nach folgendem Schlüssel ermittelt:
A-Bahn-Vereine, die mindestens 250 Rennen pro Kalenderjahr veranstalten:120 Stimmen A-Bahn-Vereine, die mindestens 100 Rennen pro Kalenderjahr veranstalten:
60 Stimmen A- und B-Bahn-Vereine, die als Veranstalter mindestens 15 Rennen pro Kalenderjahr veranstalten
und der Tiroler Trabrenn- und Traberzuchtverband: 20 Stimmen Die Interessensvertretungen: 10 Stimmen Alle anderen veranstaltenden B-Bahn-Vereine: 5 Stimmen
traberzentrale.at/index.php/co…t/attachments/download/27
In Österreich ist alles möglich - Guter Schlüssel!
Warum?
Weil es keiner der Präsidenten und Vizepräsidenten der anderen Trabrennvereine bzw. Wahlberechtigten machen wollte!
Gratulation an den Diktator!
Leitung
Die Leitung der Zentrale setzt sich aus den Vertretern der Mitglieder gemäß § 4 zusammen.
Die Wahl der Vertreter erfolgt aufgrund eines Vorschlages der jeweiligen Vereine und orientiert sich an den Stimmrechten in der Hauptversammlung (§ 19) nach folgendem Schlüssel:
a) Vereine mit 120 Stimmen in der Hauptversammlung: 4 Vertreter mit je 3 Stimmen, (WTV)
b) Vereine mit 60 Stimmen in der Hauptversammlung: 2 Vertreter mit je 3 Stimmen, (ARCO und BADEN,WELS)
c) Vereine mit 20 Stimmen in der Hauptversammlung: 1 Vertreter mit 2 Stimmen,
d) Vereine mit 10 Stimmen in der Hauptversammlung: 1 Vertreter mit 1 Stimme
Die Anzahl der Stimmrechte eines Mitgliedsvereines in allen Hauptversammlungen richtet sich nach der Bedeutung des Vereines für den gesamten österreichischen Trabrennsport und die österreichische Traberzucht und wird nach folgendem Schlüssel ermittelt:
A-Bahn-Vereine, die mindestens 250 Rennen pro Kalenderjahr veranstalten:120 Stimmen A-Bahn-Vereine, die mindestens 100 Rennen pro Kalenderjahr veranstalten:
60 Stimmen A- und B-Bahn-Vereine, die als Veranstalter mindestens 15 Rennen pro Kalenderjahr veranstalten
und der Tiroler Trabrenn- und Traberzuchtverband: 20 Stimmen Die Interessensvertretungen: 10 Stimmen Alle anderen veranstaltenden B-Bahn-Vereine: 5 Stimmen
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