Beim Pferd "Chuckaluck" (Besitzer: Stall Grafenhof/ Trainer: Johann Lichtenwörther) wurde nach seinem Sieg in Baden am 24. Juni 2019 im VII. Rennen eine Dopingprobe abgenommen, die bei der Auswertung im Labor LGC/ Fordham ein positives Ergebnis erbrachte (Substanz: O-DESMETHYLTRAMADOL).
Besitzer und Trainer wurden informiert und hatten bis Freitag, 26.Juli 2019 (24:00 Uhr), die Möglichkeit eine Auswertung der B-Probe zu beantragen und haben auf diese Möglichkeit schriftlich verzichtet.
Damit tritt folgende verschuldensunabhängige Strafautomatik in Kraft:
Das Pferd Chuckaluck erhält ab Montag, den 29. Juli 2019 bis einschließlich Mittwoch, den 28. August.2019 Startverbot in allen UET-Ländern.
Trainer Johann Lichtenwörther erhält Fahrverbot vom Montag, den 29. Juli 2019 bis einschließlich Sonntag, den 4. August 2019 in allen UET-Ländern.
Die Rennleitung des BTV wird den Dopingfall in den nächsten Wochen verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.
Besitzer und Trainer wurden informiert und hatten bis Freitag, 26.Juli 2019 (24:00 Uhr), die Möglichkeit eine Auswertung der B-Probe zu beantragen und haben auf diese Möglichkeit schriftlich verzichtet.
Damit tritt folgende verschuldensunabhängige Strafautomatik in Kraft:
Das Pferd Chuckaluck erhält ab Montag, den 29. Juli 2019 bis einschließlich Mittwoch, den 28. August.2019 Startverbot in allen UET-Ländern.
Trainer Johann Lichtenwörther erhält Fahrverbot vom Montag, den 29. Juli 2019 bis einschließlich Sonntag, den 4. August 2019 in allen UET-Ländern.
Die Rennleitung des BTV wird den Dopingfall in den nächsten Wochen verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.