Dopingangelegenheit "CHUCKALUCK"

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Dopingangelegenheit "CHUCKALUCK"

      Dopingangelegenheit "CHUCKALUCK"

      Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Ferdinand Breinschmid und Christian Steinmeyer in der Dopingangelegenheit "CHUCKALUCK" nach der durchgeführten mündlichen Verhandlung am 11.08.2019 folgende

      BESCHLÜSSE

      gefasst:
      1. Das Pferd "CHUCKALUCK" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 297, Ingeborg Weil Geburtstagstrophy (Amateurfahren) – Prix Wendie Renard - gelaufen in Baden bei Wien
      am 24.06.2019 (RP 1. Platz - € 1.238,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "CHUCKALUCK" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 26.08.2019 bis einschließlich 25.09.2019 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer Johann Lichtenwörther erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 29.07.2019 bis einschließlich 04.08.2019 sowie Antrag an die Zentrale auf Ausweitung der Strafe für den
      gesamten UET-Raum (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Berufsfahrer Walter Kössner wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 26.08.2019 bis einschließlich 27.10.2019 sowie Antrag an die Zentrale auf Ausweitung der Strafe für den
      gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.000,-- (dreitausend) bestraft. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Walter Kössner
      bis 31.08.2020 festgesetzt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen in
      Österreich ersucht, einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
      5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5211177 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Walter Kössner.
      6. Weiters wird das Pferd „CHUCKALUCK“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
      Rennen Nr. 327 gelaufen am 14.07.2019 in Baden bei Wien 6. Platz.
      7. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Badener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert
      zu retournieren.