Interessiert vielleicht doch noch wem in Zukunft - Danke TRUZLA!
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
bei Immobilien muß der Verkäufer oder Käufer doch nicht den Preis bekannt geben?? Oder??
(bitte mich jetzt nicht lynchen )
p.s. sicherlich wäre es interessant ........... -
Jeder notariell unterzeichnete Kaufvertrag ist öffentlich einsehbar. Früher musste man dazu auf das Bezirksgericht gehen um die Urkundensammlung anzuschauen. Heute ist das eine Sache von ein paar Sekunden, da die Kaufverträge digital erfasst werden und per Mausklick abrufbar sind.
Irgendwelche zivilrechtlichen Verträge, die (noch) NICHT NOTARIELL unterzeichnet sind, sind natürlich nicht einsehbar.
Die Preise wurden auch schon genannt, worauf eine SPÖ-Gemeinderätin in einer offiziellen Sitzung allen Ernstes meinte, dass die Krieau ja eine verwahrloste, ungepflegte "Gstättn" sei, die ja nicht mehr wert wäre. Als ob es bei einem Baugrundstück in zentraler Stadtlage mit enormer Baudichte (d. h. ich kann als Bauherr dicht und hoch bauen - einfach erklärt) für den Grundstückswert relevant wäre, ob diese Fläche verwildert oder mit einem englischen Rasen bewachsen ist. Nur ein Beispiel wie Frau Gaal und ihre Genossen die Bevölkerung für blöd verkaufen (im wahrsten Sinne des Wortes)!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von RAJA MIRCHI ()
-
Danke für die Infos - mein Reini wird sicherlich die Augen verdrehen, wenn er meine Fragen gelesen hat
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0