60.000 SEK Strafe - Alessandro Gocciadoro nicht rechtskräftig!

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    • @Alm Svarten

      Wenn es nur so einfach wäre...

      Ad a: Ich stimme dir zu, dass die richtige Stelle die Entscheidung getroffen hat. Dies präjudiziert keineswegs aber die Richtigkeit der Entscheidung an sich. Unklar bleibt, welches Fehlverhalten von Alessandro Gocciadoro genau man unter dem Tatbestand der "Trainerverantwortlichkeit" zu subsumieren gedenkt. Hier muss man etwas genauer hinsehen:

      i) Alessandro Gocciadoro hat seine Fürsorge als Trainer vernachlässigt, indem eine Person ohne gültige Lizenz eines seiner Pferde während des Renntages aufgewärmt hat.

      ii) Alessandro Gocciadoro ist für die erteilten Schläge seines Mitarbeiters während des Aufwärmens verantwortlich.

      Sofern nicht der spektakuläre (und in der Sache völlig verworrene) Nachweis erbracht werden kann, dass der Mitarbeiter auf ausdrücklichen Befehl seines Trainer hin gehandelt hat - was in der Sache völlig verfehlt ist - scheidet ii) augenscheinlich aus.

      Demnach verbleibt als Fehlverhalten nur noch i) übrig, wobei sich hier wieder zwei Anschlussfragen stellen:

      1) Was bedeutet es genau, dass der Mitarbeiter keine in Schweden anerkannte Lizenz hat? Eine in Schweden anerkannte Lizenz ist - da wirst du mir wohl beipflichten - nicht zu verwechseln mit einer in Schweden ausgestellten Lizenz. Andernfalls müsste man die Elitloppet-Siege von Dijon, Commander Crowe, Exploit Caf usf. annullieren, da sie von nicht schwedisch lizenzierten Fahrern gesteuert wurden. An diesem Punkt wird der Einspruch von Alessandro Gocciadoros Anwalt einsetzen.

      2) Gehen wir hypothetisch davon aus, dass Gocciadoro gemäß 1) schuldig ist, so schließt sich sehr wohl die Frage an, wie man zu dem ungeheuerlichen Strafmaß kommt. Nüchtern besehen steht nur mehr ein Bagatelldelikt zur Disposition. An diesem Punkt würde ich anknüpfen und zu b) weiterleiten:

      Ad b: Da landen wir bei dem spannenden Referenzfall des Herrn Eriksson aus dem Frühjahr. Dieser wurde parallel zu Herrn Gocciadoro, deren Verfahren ein Jahr dauerte, in einem zweiwöchigen Verfahren zu 30.000 skr verurteilt. Beide, Eriksson wie Gocciadoro, wurde dasselbe Delikt vorgeworfen, nämlich in Schweden nicht zugelassene Medikamente zu besitzen. Dabei gab es drei Unterschiede:

      3) Die Menge der Medikamente bei Eriksson bemaß sich auf das mehr als zehnfache. Demgegenüber fiel die Strafe von Herrn Gocciadoro mit 60.000 skr doppelt so hoch aus.

      4) Bei Eriksson wurden Medikamente gefunden, die großteils im gesamten U.E.T.-Raum verboten sind; bei Gocciadoro ein Medikament, das in Italien hergestellt, vertrieben und dort handelsüblich verbreitet ist. Nur in Klammer: Mir wurde ein Link zugespielt, dass etwa in den Niederlanden ein polnisches Generikum davon bei jedem namhaften Trainer völlig legal zum Einsatz kommt.

      Ich breche meine Beweiskette an dieser Stell ab. Diese könnte ich beliebig verlängern. Täglich kommen neue Indizien hinzu. Eines - und das versuche ich zu plausibilisieren - dürfte für jede und jeden der hier nicht nur mitliest, sondern auch mitdenkt klargeworden sein: Das ganze Verfahren ist nicht kohärent, nicht konsistenz. Im Gegenteil: Es weist massive Lücken auf, die mehr Ähnlichkeiten zu einem schweizer Käse als sonst etwas Vergleichbaren aufweisen. Und das ist mein Punkt.

      Und abschließend: Damit sich jede und jeder selbst prüfe, inwiefern Recht vor Emotionen gehen, muss man in dieser Gleichung lediglich den Namen "Alessandro Gocciadoro" gegen jeden beliebigen, etwa von "Björn Goop", "Jean-Michel Bazire", "Ake Svanstedt" oder seinem österreichischen Lieblingstrainer variieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von victor gio ()

    • Vielleicht hab ich das irgendwo überlesen, aber EIN Detail ist in dieser interessanten Diskussion schon irgendwie untergegangen:
      Die Strafe basiert ja nicht allein auf dieser Trainerverantwortlichkeit (§ 31), sondern auch auf § 70 des Reglements, in dem es um das ANSEHEN des Rennsports in der ÖFFENTLICHKEIT geht. Und da greift mir das Argument, dass das ein „nebuloser und unklarer“ Tatbestand sein soll, viel zu kurz:

      Es mag schon sein, dass man nicht in einem Satz sagen kann, was das genau sein soll. Das ist nämlich ein sog. „unbestimmter Gesetzesbegriff“, der der Auslegung durch den Rechtsanwender (Behörde, Richter, etc.) bedarf. Niemand würde auf die Idee kommen, die „guten Sitten“ oder die „öffentliche Ordnung“ nicht befolgen zu wollen, weil das nebulos und unklar ist. Sowas gibt’s in jedem Rechtsbestand seit über 100 Jahren.

      Was hat also die schwedische Behörde getan (verkürzt gesagt und wie immer mit einem Hauch Polemik) ?
      Die haben gesagt, da gibt es einen Fahrer der sich in großen Rennen (wenn auch außer Landes, aber in Zeiten wie diesen für jedermann problemlos zu sehen) als furioser Peitschenknaller gibt. Der entschuldigt sich zwar dann rührig bei Besitzer, Publikum, Osterhase, Weihnachtsmann und auch dem Pferd, aber wenige Monate später geschieht es wieder (Lotteria Trostlauf Mai 2019, GP Freccia d’Europa Oktober 2019). Und dieser Jemand fährt dann im darauffolgenden April an einem Renntag in ein Stallgelände und hat zig Spritzen und Kanülen mit. Weil seine Pferde im Winter ein Medikament brauchen. Und letztendlich endet die Story dann so, dass der einen Mitarbeiter hat, der ein Pferd vor laufenden Kameras beim Aufwärmen (wofür er keine Lizenz hat) so behandeln.

      Und in Summe geht die STC jetzt her und sagt: Ja, dieser Mann verhält sich in einer Art und Weise, die geeignet ist, das Ansehen des Rennsportes zu schädigen. Und darum verhängen wir eine Sperre. Punkt. Ciao.

      So einfach ist die Juristerei.
      Auch ich kann hier nirgendwo ein rechtsstaatliches Defizit erkennen.
      Und es hat auch rein gar nichts mit Svanstedt oder sonst wem zu tun.

      Und mit der Öffentlichkeit – das muss man schon ernst nehmen – sind nicht WIR HIER gemeint, sondern „die anderen da draußen“, die man vielleicht manchmal überzeugen muss, dass es durchaus noch zeitgemäß ist, Tiere anzutreiben um mit ihnen im Kreis zu fahren und das auch ein sehr schönes Hobby sein kann. So ähnlich wie in dem uralten Witz, wo der eine Turf-Kiebitz den anderen fragt: „Weißt Du, warum um jede Rennbahn ein Zaun steht ? Damit Leute wie wir nicht raus können“.

      Ich habe gestern mit einem schwedischen Hobby-Züchter telefoniert. Der wird von seinen Arbeitskollegen (die KEINE Traberleute sind !) seit Tagen krank angeredet, was man da im TV und im Internet sieht, wie’s auf der Rennbahn zugeht. Ich glaube, darum geht’s den Schweden bei diesen Bestimmungen. So sind sie halt …

      Nachsatz (mit Augenzwinkern in Richtung des Häupltings der Gocciadoro-Fans und seines geschätzten Stammes-Ältesten):
      Wenn man valide statistische Grundlagen und ein diskursives Gesprächsniveau fordert, dann aber den eigenen (!) Anwalt (!!) des Beschuldigten (!!) zitiert, dann läuft man ein klein wenig Gefahr, den sprichwörtlichen Bock zum Gärtner zu machen …
    • Dem von @Titan Thrust gesagten ist nichts mehr hinzu zu fügen.
      Es gibt für mich jedoch schon noch ein juristisches Randthema das mich interessiert. Wie kann der STC jemanden mit Fahrverbot bestrafen, der keine in Schweden gültige Lizenz besitzt. Das erscheint mir, wie wenn man gegen einen Führerscheinlosen ein Fahrverbot ausspricht. Zur Klarstellung es geht mir hier nicht um allfällige gerichtliche Straftatbestände wie z.B. Tierquälerei, sondern um die Gerichtsbarkeit des Verbandes bzw. die Zuständigkeit des Verbandes.

      PS: @ sirvano: es war Enghien und nicht Vincennes.
    • mein Freund Titan Thrust,
      AG wird also ua. wegen übermäßigem Peitschengebrauch im Lotteria 2019 im April 2020 in Schweden bestraft !!! Ich weiß von keiner länderübergreifenden Rennordnung.

      Ich gebe dir in einem Punkt recht, AG gehört in jedem Rennen egal wo auf Gottes Erdball er gegen eine Regel verstößt bestraft, Nur und das ist der Punkt, den § 70 ( wie von dir selbst als nebulose Bestimmung bezeichnet ) für eine nicht näher bezeichnete Strafhandlung einfliessen zu lassen, lässt mich weiterhin zu meiner bisher dargelegten Meinung stehen.
    • Sorry... Kurt UND Werner...!

      Mein Fehler ....ok. Enghien....
      Wahrscheinlich ist sich wegen der
      „ Diskussion „...Vincennes nicht mehr
      ausgegangen.... :)

      Eigentlich, ein Wahnsinn was man( ihr)
      da schon öfters getrieben hat...und
      fast immer stand die TRABEREI im Mittelpunkt ....schade, dass unser
      PEDIGREE- GURU und ehemaligerTraber Rundschau ... Redakteur... Gerald
      überhaupt nicht mehr dabei ist....
      ein großer Verlust... aber wir geben
      die Hoffnung auf ein Comeback nicht
      auf.....;-)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sirvano ()

    • @Titan Thrust:

      Sofern man von den untergriffigen Polemiken deinerseits absieht - ich lasse mich weder hier noch an anderer Stelle auf deine Indianervergleiche herunter und halte diese im Gegenteil für gänzlich unangebracht (argumentum ad hominem) - lenkst du die Aufmerksamkeit auf einen Aspekt, den ich tatsächlich bislang vernachlässigt haben - die Beschädigung des öffentlichen Ansehens des Rennsports (§ 70).

      Hier meine Antwort: Solche Paragraphen sind in aller Regel rein appellativer Natur, da sie, über die einzelnen Punkte der Verordnung hinweg, nochmals retorsiv auf die prinzipielle Anerkennung und Identifikation jedes einzelnen Mitglieds mit dieser zielen. Erst heute habe ich so ein Dokument unterzeichnet, gemäß dem ich mittels Unterschrift bestätige, "über den Charakter der Stiftung N.N. belehrt w[o]rde[n zu sein], diesen anerkenne und mich im Rahmen meiner Tätigkeit für die Stiftung verpflichte mich in meinem öffentlichen Handeln daran zu orientieren". Diese Stiftung wird aber meinen Vertrag nicht auf Grundlage eines Verstoß gegen die obige Formulierung aufkündigen, sondern ausschließlich wegen eines konkreten Tatbestands, der begründet Anlass gibt, dass ich in meinem Handeln das Ziel der Stiftung ad absurdum führe bzw. dadurch im obigen Sinne das öffentlich Bild schwer beschädigt habe.

      Nur in Klammer: Ein Ereignis ist in den seltensten Fällen an sich eine Schlagzeile, sondern wird durch die interpretative Aufbereitung einiger Personen (überwiegend Journalisten) zu einer solchen gemacht. Die Berichterstattung über die Dopingfälle von Ake Stvanstedt, Nancy Johansson, Staffan Lind und Björn Goop, oder der illegale Medikamentenbesitzt von Christoff Eriksson hielt sich in Schweden in Maßen und wurde im deutschsprachigen Raum teils mit keiner Silbe erwähnt. Hier hätte man ebenso als Journalist ansetzen können und damit die Dame und die Herren gemäß § 70 verurteilen können. Dies würde ich ebenso mißbilligen, wie das Vorgehen im Fall Gocciadoro.

      Aber lehnen wir uns doch zurück und beobachten, wie die schwedische Fachpresse (und die deutschsprachige Rezeption derselben) auf das Gutachten der renommierte Rutgers University im Auftrag der USTA reagiert. Ich habe den Artikel bislang überflogen - der Sache nach wird Fabrice Souloy aus wissenschaftlicher Perspektive in weiten Teilen von der damaligen Anklage entlastet. Deshalb: Es bleibt ein sehr fader Beigeschmack...

      Folglich, um nicht ins Spekulative abzugleiten, würde ich eure, @Titan Thrust, gemeinsam mit @Alm Svarten Aufmerksamkeit nochmals auf meinen Beitrag 41 lenken und den Unterschied i+ii unter Punkt a) diskutieren. Hier bei § 31 kann man seriös ansetzt und nicht bei § 70. Wenn ich mich in diesem Punkt auf Jesper Avenberg beziehe, dient dies lediglich dem Zweck, zu zeigen, an welcher Stelle seine Kritik ansetzt und an woran ich Anstoß nehme. Somit wird der Bock keineswegs zum Gärtner gemacht. In deinem Beitrag 5 hast du einfach die Trainer- mit Fahrerstatistik verwechselt, was deshalb keine bloße Spitzfindigkeit meinerseits ist, da seine Pferde in dieser Phase, wie gegenteilig von dir behauptet, in Schweden sehr gut abschnitten, außer eben Gocciadoro saß selbst im Sulky.
    • Lieber Caruso, lieber Victor gio, so sehr mich die Diskussion mit euch beiden freut und auch an alte Zeiten erinnert möchte ich einen Schlusspunkt setzen.

      Wir befinden uns in dieser Diskussion nicht in der Rechtstheorie und schon gar nicht in der Rechtsphilosophie, sondern in der Rechtspraxis.

      a) Fakt ist und das ist meine ich wohl auch unstrittig, dass das Verhalten von MP in Örebro dem Ansehen des Trabrennsportes in der Öffentlichkeit geschadet hat. Dies ist nach § 70 der schwedischen Trabrennordnung zu bestrafen. Diese Bestimmung ist bei einem so klaren Sachverhalt weder nebulos noch unklar. Das Prügeln eines Pferdes in der Weise beim Aufwärmen schadet dem Ansehen des Trabrennsportes in der Öffentlichkeit.
      Gemäß § 31 der schwedischen Trabrennordnung ist der zeichnende Trainer für das Verhalten seiner Mitarbeiter am Renntag verantwortlich und das unabhängig davon ob er anwesend ist oder nicht und ob er das Tun angeordnet hat oder nicht oder ob der Betroffene aus eigenem so gehandelt hat. (das wäre Punkt ii in Beitrag 41, wo du irrtümlicherweise davon ausgehst, dass die Trainerverantwortung nur bei Vorsatz gegeben ist - welcher hier natürlich nicht vorliegt und auch von niemandem behauptet wird).
      In Verbindung dieser beiden Paragraphen wurde AG zu einer Strafe verurteilt. Inwieweit die Höhe der Strafe aufgrund des Vorlebens von AG höher ausgefallen ist, kann, so glaube ich, keiner von uns beantworten, da wohl niemand bei der Verhandlung dabei war und daher jegliche Spekulationen darüber höchst unseriös wären. Das jedoch ein Wiederholungstäter anders bestraft wird, als ein Ersttäter ist wohl auch unstrittig.
      b) Fakt ist, dass die Einfuhr Quecksilber haltiger Medikamente nach Schweden verboten ist. Unstrittig ist ferner, dass so ein Medikament bei AG vorgefunden wurde. Dafür wurde er bestraft. Dass die Verfahrensdauer länger und die Strafe höher als in einem vergleichbaren schwedischen Fall war ändert grundsätzlich nichts an den Fakten. Die höhere Strafe mag für den Außenstehenden eigenartig aussehen, da aber keiner von uns Einsicht in die Akten hat wo die Höhe der Strafe eventuell begründet wird werden wir das im Rahmen dieser Diskussion nicht klären können.

      Was die Dopingvergehen schwedischer Trainer außerhalb Schwedens und auch die Berichterstattung in den Medien mit den hier vorliegenden Fakten und juristischen Schlussfolgerungen zu tun haben, erschließt sich mir leider bis jetzt immer noch nicht. Man kann doch dem STC nicht vorwerfen, weil die USTA oder die Societe anders geurteilt haben müsse er das auch so handhaben. Man kann doch den Medien nicht vorschreiben was, wie und in welcher Art sie zu berichten haben.
    • Danke @Alm Svarten und teils auch @Titan Thrust für die hier stattfindende Diskussion, die damit auch ich meinerseits beende. Die Argumente wie mir scheint sind ausgetauscht und die Standpunkte geklärt.

      Gleichwohl mir die Pointe einer Kombination der §§ 30 und 71 (vor allem dessen Elastizität über den Vorsatz hinaus) im Laufe der Debatte klarer geworden ist, bin ich davon nicht überzeugt. Robert Bergh, alles andere als ein Freund von Alex Gocciadoro (ich erinnere nur an seinen unsanktionierten Faustschlag auf den Kopf von Alaska Dany im E3-Vorlauf), hat es heute auf den Punkt gebracht, wenn er meint, der Grund wofür Gocciadoro bestraft wurde ist der falsche. Kein Trainer könne nüchtern besehen im Letzten gewährleisten, dass einer seiner Mitarbeiter sich so verhält und jeder würde so reagieren, wie es Gocciadoro tat, nämlich diesen kündigen.

      Die Berichterstattung schwedischer Medien erfolgt, sofern man diese italienischen, französischen und amerikanischen Fachblättern an die Seite legt, zu einseitig. Leider bestehen die deutschen Fachmedien - und darauf aufbauend die Meinung in diesem und anderen Foren - fast ausschließlich aus Zusammenfassungen von Berichten aus Travronden. Dies erachte ich ebenso für problematisch, wie die Schwäche der STC- und UET-Präsidentin, die keineswegs selbst den Kurs bestimmt, sondern von unterschiedlichsten Interessengruppen, wie Rennsekretären, Trainervertretung oder ATG regelmäßig vorführt wird.

      Wenn ein Jean-Michel Bazire ankündigt, kein Rennen mehr in Skandinavien zu bestreiten, da er kein Fahrverbot riskiert, nur weil er sich so wie in Frankreich verhält; ein Fabrice Souloy moniert, die Schweden ertragen es einfach nicht, wenn man sie im eigenen Land schlägt und ein Jori Turja abwinkt und betont, dass die durchschnittliche Fahrweise (also nicht jener Peitscheneinsatz, wofür er ohnedies sanktioniert wurde) von Alex Gocciadoro für Italien und Frankreich üblich ist, sollte man doch etwas ins Grübeln kommen. Alle drei sind Typen die polarisieren, die aber unseren Sport - jeder auf die seine Weise - nachhaltig geprägt haben.

      Zudem erachte nicht nur ich es als schier abwegig, wie einzelne Diskutanten auf der einen Seite österreichische Trainer verteidigen und ihnen ihre Pferde anvertrauten, obwohl die bei kaum gezogen Proben mehrfach positiv getestet wurden; umgekehrt gegen Personen, wie Gocciadoro, der im Monat mehr beprobt wird als ganz Österreich im Jahr, verbal eindreschen und Höchststrafen fordern. Diese Dialektik entzieht sich mir gänzlich.

      Nach dem heutigen, beeindruckenden Sieg von Kensington Bros (Federico Espositio) in Solvalla werden die Pferde von Alex Gocciadoro Schweden verlassen und am Sonntag zurück in Italien erwartet. Aufgrund mangelnder Startmöglichkeiten verbleibt neben Vivid Wise As auch Zaniah Bi, Zarina Bi (von Gocciadoro) sowie Eric the Eel und Hill's Angel (von Bondo) vorerst bei Björn Goop.
    • Alessandro Gocciadoro wurde in allen Punkten freigesprochen und die STC übernahm den Gros seiner Anwaltskosten. Wie u.a. von mir in der gegenständlichen Debatte moniert, wurde die Begründung als mangelhaft zurückgewiesen. Um dies zu erkennen, bedarf es grundsätzlich keiner rechtswissenschaftlichen Fachausbildung. Es wäre schon viel gewonnen, wenn gewisse User in diesem Forum sich etwas differenzierter zu artikulieren lernen und nicht einfachhin verbal auf Aktive einprügeln.
    • Ich begrüße und freue mich über den Freispruch für AG durch den Överdomstolen. Es ist dies ein gewaltiges Zeichen für das Funktionieren des Rechtssystems in Schweden. Die Rechtsprechung basiert auf einem starken Fundament des Rechtsstaates. Willkür oder persönliche Animositäten haben hier nichts verloren. Die Behauptungen diese Entscheidung wäre nicht rechtsstaatlich gewesen führen sich damit selbst ad absurdum.
    • Bei allem gebotenen Respekt, aber den Euphemismus deines Postings Nr. 54, lieber @Alm Svarten, teilen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einmal die einschlägig gepolten schwedischen Fachjournalisten und Aktive bei der STC. Dort ist nirgends vom über alle Zweifel erhabenen Rechtssystem die Rede, sondern gegenteilig von der größten Krise aller Zeiten in der sich die STC durch ihr eigenes Verschulden selbst manövriert hat.

      Die STC wird doch mehr und mehr zum Spielball von a) Rennsekretären, die willkürlich Ein- und Ausladung in die für den U.E.T. Master Trot relevanten Rennen aussprechen, b) bekommt von der ATG ihre Wünsche diktiert und c) der schwedischen Trainergemeinschaft, deren Sprecher Lutfi Kolgjini offen mit Bestreikung von V75-Renntagen droht und die dortigen Damen Croon und Alaviuhkolas öffentlich als "inkompetent" bezeichnet und die STC als "Bananenrepublik" tituliert.

      Zudem - und das ist die eigentliche Gefahr - könnte das gegenständliche Urteil erst der Anfang gewesen sein, da einerseits, wie schwedische Quellen heute berichten, es keineswegs ausgeschlossen ist, dass Gocciadoro auf Grundlage des nunmehr vorliegenden Urteils auf dem Weg des Zivilrechts Schadensersatzforderungen einbringt; und - wie @herbacek völlig richtig herausstellte - andererseits die Causa "Propulsion", in der sich die STC selbst schachmatt gesetzt hat, gleichsam einem Damoklesschwert über den Verband schwebt.