@Alm Svarten
Wenn es nur so einfach wäre...
Ad a: Ich stimme dir zu, dass die richtige Stelle die Entscheidung getroffen hat. Dies präjudiziert keineswegs aber die Richtigkeit der Entscheidung an sich. Unklar bleibt, welches Fehlverhalten von Alessandro Gocciadoro genau man unter dem Tatbestand der "Trainerverantwortlichkeit" zu subsumieren gedenkt. Hier muss man etwas genauer hinsehen:
i) Alessandro Gocciadoro hat seine Fürsorge als Trainer vernachlässigt, indem eine Person ohne gültige Lizenz eines seiner Pferde während des Renntages aufgewärmt hat.
ii) Alessandro Gocciadoro ist für die erteilten Schläge seines Mitarbeiters während des Aufwärmens verantwortlich.
Sofern nicht der spektakuläre (und in der Sache völlig verworrene) Nachweis erbracht werden kann, dass der Mitarbeiter auf ausdrücklichen Befehl seines Trainer hin gehandelt hat - was in der Sache völlig verfehlt ist - scheidet ii) augenscheinlich aus.
Demnach verbleibt als Fehlverhalten nur noch i) übrig, wobei sich hier wieder zwei Anschlussfragen stellen:
1) Was bedeutet es genau, dass der Mitarbeiter keine in Schweden anerkannte Lizenz hat? Eine in Schweden anerkannte Lizenz ist - da wirst du mir wohl beipflichten - nicht zu verwechseln mit einer in Schweden ausgestellten Lizenz. Andernfalls müsste man die Elitloppet-Siege von Dijon, Commander Crowe, Exploit Caf usf. annullieren, da sie von nicht schwedisch lizenzierten Fahrern gesteuert wurden. An diesem Punkt wird der Einspruch von Alessandro Gocciadoros Anwalt einsetzen.
2) Gehen wir hypothetisch davon aus, dass Gocciadoro gemäß 1) schuldig ist, so schließt sich sehr wohl die Frage an, wie man zu dem ungeheuerlichen Strafmaß kommt. Nüchtern besehen steht nur mehr ein Bagatelldelikt zur Disposition. An diesem Punkt würde ich anknüpfen und zu b) weiterleiten:
Ad b: Da landen wir bei dem spannenden Referenzfall des Herrn Eriksson aus dem Frühjahr. Dieser wurde parallel zu Herrn Gocciadoro, deren Verfahren ein Jahr dauerte, in einem zweiwöchigen Verfahren zu 30.000 skr verurteilt. Beide, Eriksson wie Gocciadoro, wurde dasselbe Delikt vorgeworfen, nämlich in Schweden nicht zugelassene Medikamente zu besitzen. Dabei gab es drei Unterschiede:
3) Die Menge der Medikamente bei Eriksson bemaß sich auf das mehr als zehnfache. Demgegenüber fiel die Strafe von Herrn Gocciadoro mit 60.000 skr doppelt so hoch aus.
4) Bei Eriksson wurden Medikamente gefunden, die großteils im gesamten U.E.T.-Raum verboten sind; bei Gocciadoro ein Medikament, das in Italien hergestellt, vertrieben und dort handelsüblich verbreitet ist. Nur in Klammer: Mir wurde ein Link zugespielt, dass etwa in den Niederlanden ein polnisches Generikum davon bei jedem namhaften Trainer völlig legal zum Einsatz kommt.
Ich breche meine Beweiskette an dieser Stell ab. Diese könnte ich beliebig verlängern. Täglich kommen neue Indizien hinzu. Eines - und das versuche ich zu plausibilisieren - dürfte für jede und jeden der hier nicht nur mitliest, sondern auch mitdenkt klargeworden sein: Das ganze Verfahren ist nicht kohärent, nicht konsistenz. Im Gegenteil: Es weist massive Lücken auf, die mehr Ähnlichkeiten zu einem schweizer Käse als sonst etwas Vergleichbaren aufweisen. Und das ist mein Punkt.
Und abschließend: Damit sich jede und jeder selbst prüfe, inwiefern Recht vor Emotionen gehen, muss man in dieser Gleichung lediglich den Namen "Alessandro Gocciadoro" gegen jeden beliebigen, etwa von "Björn Goop", "Jean-Michel Bazire", "Ake Svanstedt" oder seinem österreichischen Lieblingstrainer variieren.
Wenn es nur so einfach wäre...
Ad a: Ich stimme dir zu, dass die richtige Stelle die Entscheidung getroffen hat. Dies präjudiziert keineswegs aber die Richtigkeit der Entscheidung an sich. Unklar bleibt, welches Fehlverhalten von Alessandro Gocciadoro genau man unter dem Tatbestand der "Trainerverantwortlichkeit" zu subsumieren gedenkt. Hier muss man etwas genauer hinsehen:
i) Alessandro Gocciadoro hat seine Fürsorge als Trainer vernachlässigt, indem eine Person ohne gültige Lizenz eines seiner Pferde während des Renntages aufgewärmt hat.
ii) Alessandro Gocciadoro ist für die erteilten Schläge seines Mitarbeiters während des Aufwärmens verantwortlich.
Sofern nicht der spektakuläre (und in der Sache völlig verworrene) Nachweis erbracht werden kann, dass der Mitarbeiter auf ausdrücklichen Befehl seines Trainer hin gehandelt hat - was in der Sache völlig verfehlt ist - scheidet ii) augenscheinlich aus.
Demnach verbleibt als Fehlverhalten nur noch i) übrig, wobei sich hier wieder zwei Anschlussfragen stellen:
1) Was bedeutet es genau, dass der Mitarbeiter keine in Schweden anerkannte Lizenz hat? Eine in Schweden anerkannte Lizenz ist - da wirst du mir wohl beipflichten - nicht zu verwechseln mit einer in Schweden ausgestellten Lizenz. Andernfalls müsste man die Elitloppet-Siege von Dijon, Commander Crowe, Exploit Caf usf. annullieren, da sie von nicht schwedisch lizenzierten Fahrern gesteuert wurden. An diesem Punkt wird der Einspruch von Alessandro Gocciadoros Anwalt einsetzen.
2) Gehen wir hypothetisch davon aus, dass Gocciadoro gemäß 1) schuldig ist, so schließt sich sehr wohl die Frage an, wie man zu dem ungeheuerlichen Strafmaß kommt. Nüchtern besehen steht nur mehr ein Bagatelldelikt zur Disposition. An diesem Punkt würde ich anknüpfen und zu b) weiterleiten:
Ad b: Da landen wir bei dem spannenden Referenzfall des Herrn Eriksson aus dem Frühjahr. Dieser wurde parallel zu Herrn Gocciadoro, deren Verfahren ein Jahr dauerte, in einem zweiwöchigen Verfahren zu 30.000 skr verurteilt. Beide, Eriksson wie Gocciadoro, wurde dasselbe Delikt vorgeworfen, nämlich in Schweden nicht zugelassene Medikamente zu besitzen. Dabei gab es drei Unterschiede:
3) Die Menge der Medikamente bei Eriksson bemaß sich auf das mehr als zehnfache. Demgegenüber fiel die Strafe von Herrn Gocciadoro mit 60.000 skr doppelt so hoch aus.
4) Bei Eriksson wurden Medikamente gefunden, die großteils im gesamten U.E.T.-Raum verboten sind; bei Gocciadoro ein Medikament, das in Italien hergestellt, vertrieben und dort handelsüblich verbreitet ist. Nur in Klammer: Mir wurde ein Link zugespielt, dass etwa in den Niederlanden ein polnisches Generikum davon bei jedem namhaften Trainer völlig legal zum Einsatz kommt.
Ich breche meine Beweiskette an dieser Stell ab. Diese könnte ich beliebig verlängern. Täglich kommen neue Indizien hinzu. Eines - und das versuche ich zu plausibilisieren - dürfte für jede und jeden der hier nicht nur mitliest, sondern auch mitdenkt klargeworden sein: Das ganze Verfahren ist nicht kohärent, nicht konsistenz. Im Gegenteil: Es weist massive Lücken auf, die mehr Ähnlichkeiten zu einem schweizer Käse als sonst etwas Vergleichbaren aufweisen. Und das ist mein Punkt.
Und abschließend: Damit sich jede und jeder selbst prüfe, inwiefern Recht vor Emotionen gehen, muss man in dieser Gleichung lediglich den Namen "Alessandro Gocciadoro" gegen jeden beliebigen, etwa von "Björn Goop", "Jean-Michel Bazire", "Ake Svanstedt" oder seinem österreichischen Lieblingstrainer variieren.
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