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UPDATE: Öffnung weiterer touristischer Betriebe ab 29. Mai 2020
UPDATE: Öffnung weiterer touristischer Betriebe ab 29. Mai 2020
- Weitere touristische Betriebe wie Tierparks, Sehenswürdigkeiten oder Indoor-Freizeiteinrichtungen können ab 29. Mai 2020 wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Die Outdoorbereiche von Tierparks können bereits ab 15. Mai 2020 öffnen.
- Für Indoorbereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai 2020 wieder öffnen.
- Detaillierte Auflagen werden zeitgerecht bekanntgegeben und auch unter www.sichere-gastfreundschaft.at veröffentlicht.
- Versammlungen bis 10 Personen sind möglich, bei Begräbnissen bis 30 Personen.
- Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Coronavirus dienen und in Bezug auf das Versammlungsrecht.
- Größere Veranstaltungen bleiben vorerst bis Ende Juni 2020 untersagt.