Information zu Gebühren in Deutschland

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    • Information zu Gebühren in Deutschland

      Firmen können, mit Bekanntgabe der gültigen UStID und nach der entsprechenden Prüfung in Deutschland, steuerfreie Rechnungen erhalten.

      Für die Pferde müssten Sie eine Ausfuhr beim österreichischen Verband beantragen und entsprechende Einfuhren in Deutschland beim HVT.

      Die HVT Gebührenordnung hängt an, wäre auf der HVT-Homepage unter der Rubrik "Der HVT" zu finden.
      Zu beachten: die festgesetzten Gebühren verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ( Regelsatz: 19%, ermäßigter: 7%); Versandkosten (Porto: wird gesondert berechnet).

      Rennpreise unterliegen der deutschen Einkommensteuer (derzeit 15%, von dem Wert werden weitere 5,5% noch als Solidaritätszuschläge abgeführt).

      Im Anhang die HVT Gebührenordnung

      gebuehrenordnung 2019.pdf