Ab Montag wieder Verschärfungen bei Sportveranstaltung??
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Schlechte Aussichten für Wien!
Indoor 50 Personen Outdoor 100 Personen steht im Raim, bei Veranstaltungen!
Ausnahmen und Auflagen für Großveranstaltungen unklar!
Wir veraussichtlich am Montag verkuendet!
Dies gilt bereits für den ersten Renntag in Wien am 20.9, der Handlungsbevollmaechtige der Zentrale wird bestimmt schon mehr wissen!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()
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Wichtig wäre rechtzeitig zu wissen was dass für Auswirkungen auf den Derby-Renntag hat.
Die Lage wird sich jetzt im Herbst nicht verbessern..... -
Eine Erhöhung der Begrenzung von 50 Besuchern indoor, 100 Besuchern outdoor ist nur möglich wenn man ein Veranstaltungskonzept vorlegt und man eine Numerierung der Sitzplätze vornimmt und die Plätze somit namentlich zuweisen kann (3000 outdoor, 1500 indoor). Das ist ein organisatorischer Aufwand. Ob man sich das seitens des WTV antut ist fraglich.
Jedenfalls eine gute Gelegenheit für die "Macher" des WTV um zu beweisen, dass nicht nur die Badener etwas zu Wege bringen...Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Salisburgo ()
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Salisburgo schrieb:
Eine Erhöhung der Begrenzung von 50 Besuchern indoor, 100 Besuchern outdoor ist nur möglich wenn man ein Veranstaltungskonzept vorlegt und man eine Numerierung der Sitzplätze vornimmt und die Plätze somit namentlich zuweisen kann (3000 outdoor, 1500 indoor). Das ist ein organisatorischer Aufwand. Ob man sich das seitens des WTV antut ist fraglich.
Jedenfalls eine gute Gelegenheit für die "Macher" des WTV um zu beweisen, dass nicht nur die Badener etwas zu Wege bringen...
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Gesetzeskraft der neuen Verordnung erst ab 23.9.2020.
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VERANSTALTUNGEN
Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze – und darunter fallen etwa auch Hochzeiten – mit mehr als 50 Gästen in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Selbiges gilt für Events mit mehr als 100 Personen im Freien. Das Personal des Veranstalters ist hier nicht mit eingerechnet. Beim Sitzen auf dem zugewiesenen und gekennzeichneten Platz muss der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werden.
Wer ausschließlich explizit zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze bei einer Veranstaltung hat, der darf in geschlossenen Räumen Events mit bis zu 1.500 Personen abhalten. Im Außenbereich sind Events unter diesen Bedingungen mit 3.000 Gästen beschränkt. Allerdings brauchen Veranstaltungen ab 500 Personen indoor und 750 Personen outdoor eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
mobile-sitztribuene.de/preise/
tribune.atDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RAJA MIRCHI ()
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Na diese Bewilligung wird doch zu bekommen sein!
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Salisburgo schrieb:
Jedenfalls eine gute Gelegenheit für die "Macher" des WTV um zu beweisen, dass nicht nur die Badener etwas zu Wege bringen...
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RAJA MIRCHI schrieb:
VERANSTALTUNGEN
Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze – und darunter fallen etwa auch Hochzeiten – mit mehr als 50 Gästen in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Selbiges gilt für Events mit mehr als 100 Personen im Freien. Das Personal des Veranstalters ist hier nicht mit eingerechnet. Beim Sitzen auf dem zugewiesenen und gekennzeichneten Platz muss der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werden.
Wer ausschließlich explizit zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze bei einer Veranstaltung hat, der darf in geschlossenen Räumen Events mit bis zu 1.500 Personen abhalten. Im Außenbereich sind Events unter diesen Bedingungen mit 3.000 Gästen beschränkt. Allerdings brauchen Veranstaltungen ab 500 Personen indoor und 750 Personen outdoor eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
mobile-sitztribuene.de/preise/
tribune.at
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