Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale angesichts der Einschränkungen im Rennbetrieb durch die Corona-Pandemie 2020 beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:
11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2010) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2006) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2021 außer Kraft.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender
mit freundlichen Grüßen
Michael Hinger
Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich
Kontakt:
mail - michael.hinger@traberzentrale.at
tel - +43 (0) 1 728 00 46 49
11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2010) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2006) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2021 außer Kraft.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender
mit freundlichen Grüßen
Michael Hinger
Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich
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tel - +43 (0) 1 728 00 46 49