Frage an die Juristen und Wissenden

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    • Frage an die Juristen und Wissenden

      Jetzt hab ich eine wirklich interessante Frage an mögliche Juristen oder Wissende hier im Forum!

      Und zwar hab ich mich vor kurzem mit einem Freund über den neuen Glücksspielstataatsvertrag in Deutschland unterhalten, und auch über das Thema Brutto/Netto Angaben, bzw Auszahlungen bei „Jackpots“ (Pferderennen).

      In England ist es so, das beim Placepot immer der Betrag im „Pot“ angezeigt wird, der auch zur Auszahlung kommt, wie es bei den Schweden ist weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, keine Ahnung, wenn da steht zb 30 Millionen Kronen Jackpot in der V76, ist das dann Brutto, oder der Betrag der auch zur Auszahlung kommt?

      Und wie kann es dann sein, das man - obwohl so viele neue Richtlinien eingehalten werden müssen für den Spieler im Sinne des Spielerschutzes - trotzdem das wettende Publikum eigentlich mit voller Absicht mit irreführenden Angaben zum Wetten animiert werden?

      Bei Auszahlungsgarantien ist es klar, aber alle drei Minuten Ansagen diese und jene Summe ist im Jackpot, DW, oder Pot, ist zwar richtig, nur wie soll einer wissen der erst das erste oder zweite mal auf einer Rennbahn ist wie viel sich die Abziehen?
      Meistens wenn ein vorhandener Jackpot zur Auszahlung kommt ist die Summe die angegeben wird ja eigentlich schon eine „Täuschung“

      Wenn man eine High Hand erhält kommt es zur angegebenen Auszahlung, Turnier sowieso, auch bei Slot Machines, da kommt dann auch nicht bei einem Jackpot mit einer Million, der Geschäftsführer daher, und sagt naja sie bekommen aber nur 750 000, der Rest beinhaltet unsere Abzüge.

      Das MUSS doch vorher angegeben werden!

      Mir ist klar, wir wissen das, zumindest so ca, aber was jetzt kommt einer „neu“ auf die Rennbahn , Jackpot wird mit der Summe die dazu gewettet wird mit 85 000 angegeben, dann trifft er allein, und bekommt aber „nur“ 53 550…—

      Mir ist auch klar das der. Rennverein das irgendwo bei den Wettbestimmungen oder AGB‘s stehen hat, nur das ist halt ein Schriftstück das meist zu Gunsten des Betreibers aufgesetzt wurde, und vor einem Gericht nicht halten muss.

      Ist das eurer Meinung nach wirklich erlaubt dass das so angeben wird?

      Müsste es nicht heißen, der zur „Auszahlung kommende Betrag beträgt“….


      Oder würde jemand, bei so einem Fall zu Gericht gehen und gewinnen?

      Bin auf eure Meinung gespannt?
    • @'Eco

      Ja da ist es ja schon egal, ob jetzt brutto oder netto.

      Ich weiß auch das es in der Praxis kaum vorkommen wird, aber was wenn eben ein „Frischgeflachter“auf die Rennbahn kommt, kauft sich dort das offizielle Rennprogramm, dort steht am Titelblatt drauf „Jackpot in der V76 - 67000 Euro, früher stand manchmal zumindest am Programm „Brutto“ dabei, glaub nicht einmal das würde reichen, müsste sogar darunter und zumindest kleingedruckt dabei stehen in Prozenten was abgezogen wird,…. so der ist gut aufgelegt, Geld spielt nicht die große Rolle, der setzt ein weil er den Platzsprecher dauernd mit dem aktualisierten Pot hört 5000 Euro, der sagt nachher das er darauf nicht hingewiesen wurde, und hätte er es gewusst hätte er gar nicht so viel eingesetzt….


      Die Voraussetzung dass das eben jeder weiß, und eh klar ist, oder irgendwo steht, glaube ich nicht dass das reichen würde, wenn es wirklich hart auf hart kommt.
    • Brutto natürlich - Spaß

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      Noch schlimmer ist die Rennpreisdarstellung bei PMU Rennen bis zum letzten Platz bzw Rückerstattung des Nenngeldes! Da gilt das Gleiche! Gebühren höher als die Abgabenflut in der Stadt Wien!

      Nenngeld - Boxengebuehr - Bahnbenuetzung - evt Ein und Ausfuhr TSK Gebühr usw.

      Fehlt noch noch ein Solidaritätszuschlag für die Geburtstagsrennen der Freunderln!
      :thumbsup:

      Bald zahlt man in Wien noch U-Bahnsteuer, weil es eine Station gibt und keiner mehr in die Krieau mit der U Bahn kommt!
      ausgenommen Jackpot :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()

    • @'peezy

      Das war ja nicht auf den aktuellen Renntag bezogen, und ist auch völlig korrekt so! :thumbup:

      Ich hab andere Beispiele,gemeint, und auch beschrieben.

      Ist euch zb aufgefallen das in Deutschland in letzter Zeit bei Jackpots immer von „JAuszahlungsgarantien inklusive Jackpots „gesprochen wird, und auch das ist korrekt, weil dabei eine (Mindest) Summe angegeben wird die eben fix ausbezahlt wird.

      Aber alles andere ist eben am heutigen Stand der Dinge eine „vorsätzliche Irreführung“….
    • @Montecito:

      Deine Frage, ob jemand, der in einem solchen Fall zu Gericht geht, gewinnen würde, finde ich spannend und diese war offensichtlich bereits Thema eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit einer Super-6-Wette im Racino im Jahr 2005. Wenn Du die Geschäftszahl 7 Ob 137/07h googelst (dort dann wieder diese Geschäftszahl anklicken unter „Entscheidungstexte“) kannst Du Dir die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) ansehen. Die beantwortet Deine Frage aber leider nicht abschließend:

      Das Erstgericht hat die Klage des Spielers mit der Begründung abgewiesen, dass man – verkürzt und vereinfacht gesagt - einen Wettgewinn zwar gegen einen Buchmacher einklagen kann, nicht aber gegen eine Totalisateur. Die Klage wurde also – wenn Du so willst – aus formalen Gründen „abgewürgt“, ohne dass die Frage der Abzüge geklärt wurde. Die Berufungsinstanz und letztendlich der OGH haben dies aber genau anders herum gesehen und die Berechtigung, einen Wettgewinn bei einem Totalisateur einzuklagen (grundsätzlich !) bejaht und die Sache wieder an die erste Instanz zurückgeschickt.

      Wie es dann weiter- bzw. ausgegangen ist, kann ich nicht feststellen:
      Entweder wurde die Sache dann in den Unterinstanzen entschieden und der Verlierer hat nicht berufen (dann wird die Entscheidung nicht veröffentlicht) oder es gab eine Einigung.

      Trotzdem kannst Du aus dem Urteil vielleicht das eine oder andere Detail mitnehmen:
      So etwa ist das Höchstgericht der Ansicht gewesen, dass die „Vermittlungsgebühr von 35%, die der Totalisateur in Abzug bringt, üblich und allgemein bekannt“ ist (siehe Begründung, erster Absatz).

      Wahrscheinlich ist der damalige Kläger ohnehin ein Forumsleser und lässt uns wissen, wie es ausgegangen ist. Bis dahin bleibt alles Geschriebene eine Theorie, aber ich riskiere einen Versuch der Beantwortung Deiner Frage:

      Strafrechtlich:
      Selbst wenn die Durchsage genau genommen wahrscheinlich nur dann wirklich korrekt wäre, wenn es hieße „… derzur Auszahlung kommende Betrag beträgt € …“, fällt es mir schwer, hier einen strafrechtlich relevanten Bereicherungsvorsatz zu unterstellen.

      Zivilrechtlich:
      Nicht undenkbar, aber für mich auch mit vielen Hürden versehen:
      Bei einer Irrtumsanfechtung muss er (vor allem) nachweisen, dass er in Kenntnis des Abzuges die Wette gar nicht oder anders abgeschlossen hätte (schwierig …), im Schadenersatzbereich bedarf es eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Totalisateurs (Ich weiß nicht so recht … )

      Wettbewerbsrechtlich:
      Nicht meine Baustelle (marktschreierische Werbung, „Mogelpackung“, odgl, das müssen andere beurteilen), aber da braucht man üblicherweise ein Wettbewerbsverhältnis, in dem der Kläger aber zum Totalisateur sicher nicht steht.

      Also für mich ist die Suppe etwas dünn für den Spieler, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen ….