Pferdepass NEU

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Pferdepass NEU

      Die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich weist darauf hin, dass mit 1.1.2016 die neue Equidenpass-Verordnung EU 2015/262 in Kraft getreten ist. Diese hat einige Änderungen des Pferdepass vorgesehen, diese Änderungen wurden von der Zentrale durchgeführt. Ab sofort gibt es dadurch neue Pferdepass Antragsformulare, die auf der Homepage der Zentrale zum Download bereit stehen, auch eine Anleitung zum neuen Antrag findet man auf dieser Seite. Das Formular sollte nur im Notfall herunter geladen werden. Grundsätzlich MUSS jedes Pferd das identifiziert (Chip implementieren) werden soll und einen Pferdepass erhalten soll, in der Geschäftsstelle der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich angemeldet werden. Die Mitarbeiter der Zentrale bereiten dann das jeweilige Formular für die Pferde vor, so dass man jedes Formular eindeutig zuordnen kann.

      Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.

      mit freundlichen Grüßen
      Michael Hinger
    • Aus gegebenen Anlass gibt die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich als Zusatz zu der Verlautbarung aus der Krieau Aktuell vom 25.09.2016 bekannt, dass ein Pferdepass NEU nur für Pferde beantragt werden muss, die noch keinen Pferdepass haben. Alte Pässe sind weiterhin gültig und müssen nicht getauscht werden.

      mit freundlichen Grüßen
      Michael Hinger