VERLAUTBARUNG DES WIENER TRABRENN-VEREINES ZUM DOPINGFALL „ZARA GOAL“

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    • Kann mich TH. UHRBERG und MONTE nur vollkommen anschließen. Möchte hier lieber noch ein krasseres Beispiel nennen (OHNE WORTE)

      Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES"
      Details Veröffentlicht: Donnerstag, 15. Dezember 2016 08:34 Zugriffe: 1414 Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer sowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner, und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 12.08.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 23.11.2016 nach Einspruch des Trainers Harald Sykora vom 25.10.2016 per 7.12.2016 in der Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES" folgende
      BESCHLÜSSE
      gefasst:
      1. Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 207, Tour Trotteur Francais – Preis von der Rustenschacherallee- gelaufen in Wien-Krieau am 8.5.2016 (RP 1. Platz - € 1.160,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.7.2016 bis einschließlich 17.8.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer H. Sykora erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 25.72016 bis einschließlich 31.7.2016 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Trainer H. Sykora wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 01.11.2016 bis einschließlich 15.11.2016 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 800,-- (ahcthundert) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn H. Sykora bis 01.07.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
      5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham (GB) trägt Herr Harald Sykora.
      6. Die Auswertung der Kosten der B-Probe LCH zu Verrieres (FR) trägt Herr Dr. Peter Truzla.
      7. Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr Harald Sykora
      8. Weiter wird das Pferd „VERDICT DE CRENNES in folgendem Rennen disqualifiziert.
      Rennen Nr. 249 26.5.2016 Edelhof 6. Platz € 50,--
    • Finde jetzt geht es in die richtige RICHTUNG, nur so kann zukünftig das Doping eingedämmt werden. Ein Vergleich mit H.Sykora ist insofern nicht zulässig, da alle Beteiligten damals zufrieden waren! und nächstes Mal gibt bestimmt auch ein angemessenes Urteil

      Es muss einfach weiter gegen Doping schärfer vorgegangen werden, sonst trifft es wieder ein 10 jähriges Pferd wegen 350 Euro und keiner ist Schuld!

      Die Forderung bleibt aufrecht:

      1)Veröffentlichung der Dopingprobenergenisse im Original auf der Homepage des jeweiligen Rennvereins, nicht nur positive oder negative in der Rennzeitung

      2) Pre Race Proben, Proben in Quali, Probelaufund nach der Starterangabe

      3) Ab dem nächsten Anzeige wegen Tierqäulerei

      4) noch was Fahrverbot in Zuchtrennen

      5) verpflichtende öffentliche Standortangabe des Pferdes

      Übrigens der Verweis von der Rennbahn funktioniert ja in Wels auch nicht (Rennleitungsmitglied) oder doch? Wer weis da mehr?

      Und es ist ja nur im Wiederholungsfall

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()

    • Knick Knatterton schrieb:

      Kann mich TH. UHRBERG und MONTE nur vollkommen anschließen. Möchte hier lieber noch ein krasseres Beispiel nennen (OHNE WORTE)

      Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES"
      Details Veröffentlicht: Donnerstag, 15. Dezember 2016 08:34 Zugriffe: 1414 Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer sowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner, und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 12.08.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 23.11.2016 nach Einspruch des Trainers Harald Sykora vom 25.10.2016 per 7.12.2016 in der Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES" folgende
      BESCHLÜSSE
      gefasst:
      1. Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 207, Tour Trotteur Francais – Preis von der Rustenschacherallee- gelaufen in Wien-Krieau am 8.5.2016 (RP 1. Platz - € 1.160,--) disqualifiziert.
      2. Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.7.2016 bis einschließlich 17.8.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      3. Trainer H. Sykora erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 25.72016 bis einschließlich 31.7.2016 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
      4. Trainer H. Sykora wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 01.11.2016 bis einschließlich 15.11.2016 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 800,-- (ahcthundert) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn H. Sykora bis 01.07.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
      5. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham (GB) trägt Herr Harald Sykora.
      6. Die Auswertung der Kosten der B-Probe LCH zu Verrieres (FR) trägt Herr Dr. Peter Truzla.
      7. Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr Harald Sykora
      8. Weiter wird das Pferd „VERDICT DE CRENNES in folgendem Rennen disqualifiziert.
      Rennen Nr. 249 26.5.2016 Edelhof 6. Platz € 50,--

      TH.UHRBERG schrieb:

      Nach welchen Kriterien werden hier die Geldstrafen berechnet?
      Da es sehr eigenartig ist , dass ein kleiner Trainer wie Alexander Englbrecht(der meines Wissens nach auch noch nie einen Dopingfall hatte)
      eine vierfach höhere Geldstrafe als Herr Brandstätter bekommt.
      Herr Englbrecht hat natürlich keinen TSK-Präsidenten,Aroc-Präsidenten, Rennleitungsmitglieder und andere als Besitzer im Stall.
      Auch die Ausweisung bis 31.12.2018 kommt mir sehr übertrieben vor .
      Die Ausweisung ist ja bedingt und kommt ja nicht zum Tragen