Tag der Arbeit bzw wurde auf den Doping - Fall MS Baileys vergessen!

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    • Tag der Arbeit bzw wurde auf den Doping - Fall MS Baileys vergessen!

      VERLAUTBARUNG DES TIROLER TRABRENN- UND TRABERZUCHTVERBAND ZUM DOPINGFALL "MS BAILEYS"

      Beim Pferd "MS Baileys" wurde nach ihrem Sieg am 12.02.2017 in Mittersill eine Dopingprobe abgenommen, die nach Auswertung im LGC / Newmarket ein positives Ergebnis erbrachte (Substanz: Flunixin).
      Auf die Auswertung der B-Probe wurde von allen Beteiligten verzichtet.

      Damit tritt folgende verschuldensunabhängige Strafautomatik in Kraft:

      Pferd MS Baileys: Startverbot vom 21.03.2017 bis 20.04.2017
      Trainer Hubert Brandstätter jun.: Fahrverbot vom 28.03. bis inkl. 03.04.2017 in allen UET-Ländern

      Die Rennleitung des Tiroler Trabrenn- und Traberzuchtverband wird den Dopingfall in den nächsten Wochen verhandeln und über weitere Maßnahmen/Strafen entscheiden.



      Was ist mit der Verhandlung?
    • O.M.B. schrieb:

      Ich kann in den ganzen Beschlüssen keinen Hinweis finden warum
      Trainer Hubert Brandstätter jun.: Fahrverbot vom 28.03. bis inkl. 03.04.2017 in allen UET-Ländern
      belegt wurde. Ich kann in den ganzen Vorgängen eigentlich nur feststellen, dass er mit dem Start des Pferd "MS Baileys" überhaupt nichts zu tun hatte.

      ersuche O.M.B. mir zu erklären wer und warum diese Strafe ausgesprochen wurde
    • Bin kein "Mitglied" oder so ähnlich beim Tiroler Verein...habe lediglich den Beschluss hier gepostet aufgrund des posts von Panic Launcher oben ;)

      PS: Würde ich auch gerne wissen, schätze mal "verschuldensunabhängige Strafautomatik" ?(
    • ad caruso:

      Diese Schlittenrennveranstalter lassen das Program von der Traberzeitung erstellen, die dafür wiederrechtlich die Daten der A- und B-Bahnen verwenden. Vor allem mit der Angabe von "angeblichen Trainern" die von diesen Starts nichts wissen, nicht dafür verantwortlich zeichen und nichts dafür bekommen. Wie aus dem Program ersichtlich gibt es keine Trainerprozente. Da wissen die Veranstalter sehr wohl das diese abgedruckten Trainer im Program nichts mit der Veranstaltung selbst zu tun haben.

      Es muss der Traberzeitung untersagt werden auf C-Bahnen oder bei Schlittenrennen eine Trainerangabe zu drucken. Sonst sind sie für alle Folgen haftbar.Im Falle von Brandstätter ist der Schaden mit 20-30.000 Euro zu veranschlagen. Leider zögert man das bei einem Zivilgericht einzuklagen, wäre aber 100%ig erfolgreich.

      Ganz allein für alle Belange verantwortlich auf C-Bahnen ist immer der Besitzer!!!
    • Man lernt ja nicht aus!



      1) zu Punkt 5 Sollte ich einen Dopingfall in meinen Stall haben, lass ich mich von einer "OMA" (Diese wird ein Vollmacht bekommen)vertreten, welche noch nie auf der Rennbahn war!

      2) Die Geldstrafe finde ich für den Besitzer hoch, weil da hätte im Verhältnis das Team Muscle Mouse das 5 bis 6 fache
      aufgebrummt bekommen! Aber es war ja nur der Derbysieger!

      3) Wenigstens ist die Geldstrafe nicht wie bei Zara Goal auf Bewährung, dass ist ja nach wie vor einer der größten Skandale!

      4) Nebenbei lese ich noch in der laufenden Saison, auch Schwachsinn, es hatte in den letzten Tagen 30 Grad im Schatten und
      die laufende Saison ist vorbei!

      5) Das mit dem Tierarzt glaube ich nicht, der wusste das es sich um ein Rennpferd handelt oder glaubt jemand das MS Bailys ein Schaukelpferd ist? Kurpfuscherei!

      6) Vorteil dieses Falles: Neuer Trainer Sascha Fischer. Wer wird der nächste Großtrainer zB nach G.Krenmayr vielleicht?
      Meine geehrte "Joanna"?


      Einzige Frage die wieder offen bleibt, wann sind einheitliche Strafen geplant, damit jeder weiß was er zu befürchten hat!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ecoturbina ()

    • Fliege schrieb:

      ad caruso:

      Diese Schlittenrennveranstalter lassen das Program von der Traberzeitung erstellen, die dafür wiederrechtlich die Daten der A- und B-Bahnen verwenden. Vor allem mit der Angabe von "angeblichen Trainern" die von diesen Starts nichts wissen, nicht dafür verantwortlich zeichen und nichts dafür bekommen. Wie aus dem Program ersichtlich gibt es keine Trainerprozente. Da wissen die Veranstalter sehr wohl das diese abgedruckten Trainer im Program nichts mit der Veranstaltung selbst zu tun haben.

      Es muss der Traberzeitung untersagt werden auf C-Bahnen oder bei Schlittenrennen eine Trainerangabe zu drucken. Sonst sind sie für alle Folgen haftbar.Im Falle von Brandstätter ist der Schaden mit 20-30.000 Euro zu veranschlagen. Leider zögert man das bei einem Zivilgericht einzuklagen, wäre aber 100%ig erfolgreich.

      Ganz allein für alle Belange verantwortlich auf C-Bahnen ist immer der Besitzer!!!
      die Schlittenrennen ( C - Bahn ) laufen ebenfalls unter dem Reglement der österr. TRO - es müsste daher eine Bestimmung geschaffen werden, dass die Trainerangabe bei diesen Veranstaltungen zu unterbleiben hat, noch dazu weil es ja auch keine Prozente gibt !

      Also meine Herren Trainer - stellt den Antrag - niemand hindert sie daran.